1) Wir arbeiten zum Wohle und zur Gesunderhaltung Ihres Tieres unter Beachtung des Tierschutzgesetzes. Der Hundesalon behält sich daher vor Aufträge abzulehnen bzw. eventuell auch abzubrechen.
2) Der Halter versichert, alle Angaben über sein Tier nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Für Schäden, die das Tier im Salon verursacht, haftet grundsätzlich der Halter. Für Hunde besteht daher eine gültige Haftpflichtversicherung.
3) Ist der Halter verhindert seinen Termin wahrzunehmen, bitten wir um rechtzeitige Terminabsage bzw. Terminverlegung, damit die Zeit umgehend neu vergeben werden kann. Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen (mindestens 24 Stunden im Voraus) wird der Verdienstausfall anteilig in Rechnung gestellt. Bei gar nicht oder zu kurzfristig abgesagten Terminen wird der volle Behandlungspreis fällig.
4) Der Preis wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Da es sich um Tiere handelt die sich unterschiedlich verhalten, lässt sich der Pflegeaufwand nicht vorhersagen. Die Dienstleistung ist ohne Abzug sofort nach Leistungserbringung zu zahlen. Eine Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
5) Die Haftung der Auftragnehmerin für Schäden am Tier wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet die Auftragnehmerin im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung.
6) Für den Hundesalon die fellwerkstatt besteht Haftungsausschluss
• für Schäden durch höhere Gewalt
• wenn sich eine Unverträglichkeit mit einem unserer naturbasierten Pflegeprodukte ergibt
• wenn das Tier aufgrund massiver Verfilzung, starker Unruhe oder bekannter Vorerkrankung
der Haut trotz aller Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
7) Der Tierhalter ist gehalten, sein Tier umgehend nach der Pflegebehandlung, spätestens jedoch am selben Tag auf etwaige Mängel zu untersuchen und dem Hundesalon unverzüglich zu melden. Diese werden - wenn berechtigt – im Rahmen unserer Möglichkeiten zeitnah beseitigt. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
Stand Juli 2014